Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr oder Vorsatz?
Vorsatz – Fahrlässigkeit, was bedeutet das?
Vereinfacht gesagt unterscheidet das Gesetz bei der Handlungsintention des Täters.
Der eine ist etwas schusselig, der andere weiß genau was er tut.
Vorsatz:
Juristisch gibt es viele kompliziert klingende Definitionen für Vorsatz. Angefangen bei der schärfsten Form der Absicht. Es kommt dem Täter also auf den Erfolg der Handlung an. Dies scheint in der Praxis keine Rolle zu spielen, denn niemand fährt betrunken mit dem Auto nur des Autofahrens Willen. Anders ist es dann beim sog. “dolus directus” dem Vorsatz I. Grades. Hier handelt der Täter mit Wissen und wollen. Dieser Fall ist in der Praxis schon häufiger, denn oft wissen die Betroffenen, dass sie zu viel getrunken haben, denn sie fühlen sich fahrunsicher. Auch noch vorsätzlich handelt, wer sich zwar gut fühlt, seine Alkoholisierung aber kennt und “billigend in Kauf nimmt”.
Wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr macht sich also strafbar, wer weiß dass er Alkohol getrunken hat und auch weiß oder wenigstens in Kauf nimmt, dass er alkoholbedingt nicht in der Lage ist ein Fahrzeug zu führen.
Fahrlässigkeit:
Fahrlässigkeit bedeutet grundsätzlich die Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt.
Das bedeutet, Fahrlässig handelt , wer weiß oder wissen kann, dass er Alkohol getrunken hat, aber nicht erkennt, dass er deswegen nicht mehr in der Lage ist ein Fahrzeug zu führen. Dieser Fall ist in der Praxis der am häufigsten anzutreffen. Oft ist es der Restalkohol vom Vorabend der in der Polizeikontrolle zum Verhängnis wird, die grundsätzliche Fehleinschätzung, wieviel Alkohol zu welchem Promillewert führt oder der Irrtum darüber, dass das Fahren mit dem E-Scooter unter Alkohol strafbar sein kann.
Hinweis: Viele Gerichte neigen dazu, die Frage Vorsatz oder Fahrlässigkeit bei Trunkenheit im Verkehr von der Höhe der Alkoholisierung abhängig zu machen. Das ist aber so nicht richtig und sollte immer genau geprüft werden, insbesondere auch, weil bei Fahrlässigkeit die Strafe geringer ausfällt.
Warum ist das wichtig?
Eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tatbegehung führt zum einen zu einer höheren Strafe, zum anderen wird in dem Fall auch die Rechtsschutzversicherung nachträglich leistungsfrei.
Sie haben Fragen zu einer Trunkenheitsfahrt?
Bundesweite Verteidigung in Verkehrsstrafsachen.
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