Kosten im Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr
Bei den Kosten des Strafverfahrens im Allgemeinen ist zwischen den Kosten des Verfahrens und den notwendigen Auslagen zu unterscheiden.
Kosten des Verfahrens
Zu den Kosten des Verfahrens gehören vor allem die Kosten bei Gericht und Staatsanwaltschaft. Diese richten sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG).
In einem durchschnittlichen Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr betragen die Kosten für das Gericht ungefähr 300,00 Euro
Auslagen
Hinzu kommen dann die Auslagen im Verfahren. Das sind einerseits die oft überschaubaren Porto und Schreibkosten, aber auch Auslagen für die Blutentnahme, Zeugenentschädigung und Gutachterkosten.
Die Auslagen sind schwer zu schätzen, lieben aber oft unter 100,00 Euro. Gutachter berechnen im Gegensatz dazu oft deutlich über 1000,00 Euro.
Anwaltskosten
Die Anwaltskosten richten sich, sofern man nichts anderes vereinbart, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Anwaltskosten betragen in einem durchschnittlichen Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr etwa 750,00 – 1000,00 Euro. Je nach Einzelfall können aber auch deutlich niedrigere oder höhere Gebühren anfallen.
Pflichtverteidigung
In besonderen Fällen sieht das Gesetz eine Pflichtverteidigung vor. Diese ist aber keine einkommensabhängige Kostenhilfe, sondern sichert nur die Rechte des Betroffenen in besonders gelagerten Fällen. Kosten der Pflichtverteidigung sind ggf. zurückzuzahlen und deswegen in meinen Augen keine besonders große Erleichterung.
Rechtsschutzversicherung
Sofern man selbst oder der Fahrzeughalter über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, kann diese in den meisten Fällen alle der gekannten Kosten und notwendigen Auslagen für eine Verteidigung gegen den Vorwurf Trunkenheit im Verkehr übernehmen.
Sie haben Fragen zu einer Trunkenheitsfahrt?
Bundesweite Verteidigung in Verkehrsstrafsachen.
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