Trunkenheit im Verkehr – Blutentnahme
Dreh- und Angelpunkt in Verkehrsstrafsachen wegen Trunkenheit im Verkehr ist die Blutprobe.
Anfangsverdacht
“Einfach mal so” darf eine Blutentnahme aber nicht durchgeführt werden. Voraussetzung Blutentnahme ist immer ein sog. Anfangsverdacht. Viele Betroffene kennen ihre Rechte in einer Polizeikontrolle nicht oder haben angesichts der Polizeiuniform den Eindruck, allem zustimmen zu müssen.
So ist es aber nicht. Auf die Frage: “Haben Sie vor Fahrtantritt alkoholische Getränke zu sich genommen?”, muss man nicht antworten. Einem freiwilligen Atemalkoholtest muss man nicht zustimmen. Eine Finger-Nase-Probe muss man nicht vorführen und auch nicht auf einer Linie laufen.
Leider gerade diese Fragen in einem unverfänglichen Gespräch liefern den Beamten oft erst den nötigen Anfangsverdacht. Ist dieser einmal begründet, können Polizeibeamte die Blutentnahme mittlerweile auch ohne Richter anordnen.
An der Stelle schleichen sich aber auch viele Fehler ein.
- War der Anfangsverdacht wirklich vorhanden?
- Wann, wie und durch wen wurde über die Rechte im Strafverfahren belehrt?
- Hat der Betroffene diese Belehrung verstanden?
- Wurde die Blutentnahme durch einen Arzt durchgeführt?
- Wurde genügend Ausreichend viel Blut entnommen und die Probe ggf ein zweites mal unabhängig zu prüfen?
- Wurde die Blutprobe richtig gekennzeichnet, sodass eine Verwechslung ausgeschlossen ist?
- Wurde die Blutprobe richtig gelagert?
Mitunter stellt sich im späteren Verfahren heraus, dass die Belehrung zu spät erfolgte oder unvollständig war und damit alle später gewonnenen Beweise und auch die Blutprobe unverwertbar sind.
Dann folgt konsequent der Freispruch.
Blutentnahme
Atemalkoholproben sind für die Beweisführung im Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr unzulässig, sodass eine Blutprobe für eine Verurteilung notwendig ist. Die Blutentnahme muss zwingend durch eine geeignete Person, in der Regel einen Arzt erfolgen. In der Praxis kommen für diesen Fall Bereitschaftsärzte auf die Polizeiwache oder man wird ins Krankenhaus verbracht.
Hinweis: Manchmal wird das Blut Zum Beispiel nach einem Verkehrsunfall durch den Rettungssanitäter gewonnen. Die Polizei trifft in solchen Fällen erst später ein und veranlasst dann die Beschlagnahme der Blutprobe. Bis zur Beschlagnahme ist man aber selbst Herr über sein Blut und sollte sich die Probe wenn möglich aushändigen lassen.
Auswertung:
Die Blutanalyse erfolgt dann in einem speziell akkreditierten Labor durch zwei getrennte Analyseverfahren.
Hinweis: Blutproben altern und verlieren dadurch mit der Zeit ihren Alkoholwert.
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Bundesweite Verteidigung in Verkehrsstrafsachen.
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